Leistungen
Führerscheinklassen
Wir bilden aus in den folgenden Klassen:
- Mofaprüfbescheinigung: Mofas zulässige Höchstgeschwindigkeit 25 km/h; ab 15 Jahren
- Klasse AM: Kleinkrafträder (Roller); beschränkt auf 45 km/h; ab 16 Jahren
- Klasse A1: Leichtkrafträder; beschränkt auf 80 km/h; ab 16 Jahren
- Klasse A2: Motorradführerschein; ab 18 Jahren, beschränkt auf Krafträder bis 34 kW
- Klasse A Direkt: Direkteinstieg in unbeschränkte Klasse A für Personen ab 24 Jahren
- Klasse BF 17: begleitetes Fahren mit 17 Jahren; ein Jahr nur Fahrerlaubnis mit Begleiter ab 30 Jahren
- Klasse B: Autoführerschein; ab 18 Jahren
- Klasse B96: Pkw mit Anhänger bis max 4,25 to zGM
- Klasse BE: Pkw mit Anhänger über 4,25 to zGM; bei vorhandenem oder parallel abgelegtem Führerschein der Klasse B; ab 18 Jahren
- Klasse C1: Kfz mit einer zGM von 3,5-7,5 to;ab 18 Jahren;bei vorhandenem Führerschein der Klasse B
- Klasse C1E: Kfz mit einer zGM von 3,5-7,5 to mit Anhänger;bei vorhandenem oder parallel abgelegtem Füherschein der Klasse C1;ab 18 Jahren
- Klasse C: Kfz mit einer zGM über 7,5 to;bei vorhandenem Führerschein der Klasse B;ab 18 Jahren
- Klasse CE: Kfz mit einer zGM über 7,5 to mit Anhänger;bei vorhandenem oder parallel abgelegtem Führerschein der Klasse C;ab 18 Jahren